Sie möchten auch in schwierigen Lebenssituationen wie bei Krankheiten oder Unfällen sicherstellen, dass Ihre persönlichen Dinge in Ihrem Sinne geregelt werden?
Sie möchten, dass Ihre Wünsche für eine würdevolle Bestattung umgesetzt werden.
Dann müssen Sie dafür rechtzeitig selbstbestimmt Vorsorge treffen, denn aufgrund gesetzlicher Vorgaben (§ 1896 BGB) dürfen weder Ihr Ehepartner noch andere Verwandte Sie im Falle fehlender Geschäftsfähigkeit automatisch vertreten.
Regeln Sie ebenfalls rechtzeitig, wer Entscheidungen für Ihre Schutzbefohlenen und deren Aufenthalt treffen darf, wenn Sie es nicht mehr können!
Wir informieren Sie zu den Themen
Gemeinsam erstellen wir Ihren Notfallplan. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Lagerung dieser wichtigen Dokumente!
Warum eine Unternehmervollmacht?
Was muss bzw. sollte geregelt werden?
Wie können diese Dinge geregelt werden?
Wer kann diese Dinge für mich regeln?
Stellen Sie sich bitte einmal folgende Fragen:
Viele Unternehmer denken, alle Belange sind bereits, z.B. im Gesellschaftervertrag, berücksichtigt. Oft wissen selbst Familienangehörige nichts über das Unternehmen, z.B.
welche Verbindlichkeiten bestehen oder ob aktuell Personalentscheidungen anstehen.
Dinge, die geregelt werden sollten, können u.a. folgendes sein:
Gemeinsam erstellen wir Ihren Notfallplan. Wir informieren Sie zu diesen Themen und unterstützen Sie bei der Erstellung und Lagerung dieser wichtigen Dokumente!
Fall "Tarnigk" | Unfallversicherung | Wachkoma nach Arbeitsunfall
Fall "Butenschön" | Entmündigt | Die Folgen einer fehlenden Vorsorgevollmacht
Internetformular des Bundesjustizministeriums wird nicht anerkannt